Bedingungen für die Finanzierung

In der Tschechischen Republik beläuft sich das Volumen der Forderungen, die wegen mangelnder Finanzen für die Führung eines Rechtstreits nicht geltend gemacht werden, auf schätzungsweise 5 – 10 Mrd. CZK jährlich.

Aus genau diesem Grund können Sie unsere Dienste zur Finanzierung eines Rechtsstreites in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie jedoch die Hauptbedingungen für die Inanspruchnahme dieser Dienste kennen.

Welche Kosten werden von uns finanziert?

Die Gesellschaft ProcesPartner finanziert die Honorare von Rechtsanwälten, Gerichtsgebühren und Sachverständigengutachten, kurzum die mit der Führung eines Gerichtsverfahrens in allen Instanzen, eines Schieds- wie auch Vollstreckungsverfahrens zusammenhängenden Kosten. Wir finanzieren nicht Ihre Reisekosten, den entgangenen Gewinn auf Grund Ihrer Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen u.ä.

Welche Rechtsstreite werden von uns finanziert?

Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Rechtsansprüche aus:

  • Kauf- und Werkverträgen
  • Gesellschaftsverträgen mit der Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Leistungen von Schadenersatz, gerichtlichen Strafen und sonstigen Sanktionen
  • Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten, Schutzmarkenrechten und Industriemustern
  • Schadenersatzleistungen infolge unlauteren Wettbewerbs
  • Rechtsstreitigkeiten gegen den Staat, Regionen, Städte und Gemeinden
  • Rechtsstreitigkeiten gegen Finanzbehörden
  • dem Steuerrecht
  • dem Versicherungsrecht
  • dem Bauwesen
  • der Gewährung einer gesundheitlichen Betreuung
  • Nachlaß- und sonstige Ansprüchen.

Ab welcher Höhe der Forderung treten wir in die Finanzierung ein?

Wir können Sie unterstützen mit der Finanzierung von:

  • Gerichts-, Schieds-, Insolvenz-, Vollstreckungs- und sonstigen ähnlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Anspruch in Höhe von mindestens 500.000,- CZK oder 25.000,-€
  • außergerichtlichen Lösungen von Rechtsstreitigkeiten mit einem Anspruch in Höhe von mindestens 200.000,- CZK oder 10.000,-€

Welche Informationen brauchen wir?

Am Anfang steht eine eingehende Prüfung des Falls. Wir tragen während der Gesamtdauer des Streits das Risiko des Mißerfolgs wie auch einer unzureichenden Bonität der Gegenpartei, so daß wir gezwungen sind, äußerst vorsichtig vorzugehen. Sie verstehen also, daß die Vorlage aller notwendigen Informationen über Ihren Fall die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

Sie müssen uns also unbedingt die folgenden Daten zur Verfügung stellen:

  • – Angaben über Ihre Person oder Firma (Kontaktdaten, Ansprechpartner, Angaben über die Rechtsvertretung u.ä.)
  • – Angaben über den Schuldner (Kontaktdaten, sofern möglich auch Angaben über die Vermögensverhältnisse und Bankkonten des Schuldners u.ä.)
  • – Angaben über die Forderung (Begründung Ihrer Forderung, Angaben über die Miteigentümer der Forderung, eventuelle Ansprüche der Gegenpartei, Angaben über eventuelle erste Schritte in dem jeweiligen Fall u.ä.)

Übrigens…
Als Rechtsanwälte sichern wir Ihnen selbstverständlich stets ein Höchstmaß an Professionalität und absolute Diskretion im Umgang mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zu.

Wie wird der eigentliche Rechtsstreit geführt?

Für den Fall eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens richtet sich unser Honorar nach der Höhe des Ihnen zuerkannten Anspruchs, der Solvenz der Gegenpartei und den Spezifika des gegenständlichen Rechtsstreites. Deshalb bestehen wir bei schwerwiegenden Fragen, die die Führung des Gerichtsverfahrens betreffen, vor einem außerordentlichen Schritt im Rahmen des Rechtsstreites auf die Zustimmung beider Vertragsparteien – also von Ihnen ebenso wie von uns.

Auf welcher Vertragsbasis kooperieren wir?

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit – noch bevor wir Ihren Anspruch einer Prüfung unterziehen – ist es notwendig, eine Vereinbarung über die vorläufige Beurteilung und Vorbereitung der Finanzierung des Falls zu erstellen.

Nach der Entscheidung darüber, ob wir das Verfahren finanzieren, legen wir Ihnen den entsprechenden Vertrag über die Finanzierung des Verfahrens zur Unterzeichnung vor. Diese Vereinbarung definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten und legt auch die entsprechenden finanziellen Anforderungen fest.

Wie sind die weiteren Bedingungen?

Wir stellen keine weiteren Bedingungen. Wir sind davon überzeugt, daß unsere obigen Ausführungen deutlich machen, daß wir kein unnötiges Risiko eingehen, daß unsere Zusammenarbeit auf solider Basis aufgebaut wird und daß es uns um einen erfolgreichen Abschluß Ihres Verfahrens geht.

Alle weiteren eventuellen Fragen beantworten wir Ihnen per Telefon oder E-Mail oder am Besten bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.